Umsetzung Ganztagsanspruch an den Grundschulen - Bedarfserhebung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
ab dem Schuljahr 2026/27 wird es einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder geben, beginnend ab Klasse 1 für das Schuljahr 2026/27, Klasse 1 und 2 für das Schuljahr 2027/28, Klasse 1-3 für das Schuljahr 2028/29 und Klasse 1-4 für die Schuljahre 2029/30 ff. Der Anspruch richtet sich auch auf die gesamte Ferienzeit, mit Ausnahme von 4 Wochen pro Jahr.
Bitte beachten Sie, dass die Zeiten außerhalb des Unterrichts, sowie die Zeiten in der Ferienbetreuung weiterhin kostenpflichtig sein werden. In der Anlage finden Sie unser aktuelles Gebührenverzeichnis.
Um den Bedarf an Betreuungszeiten für unsere Schülerinnen und Schüler zu erheben, möchten wir Sie bitten an dieser Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und eine Anonymität ist gewährleistet.
Die Umfrage dient uns als Schulträger zu erkennen, an welcher Schule künftig welcher Betreuungsbedarf vorhanden sein wird. Dementsprechend können wir die Betreuungszeiten anpassen oder ausbauen. Der volle Rechtsanspruch (5 Tage à 8 Stunden) wird nicht an allen Grundschulen erfüllbar sein, so dass u. U. auch ein Schulwechsel in Frage kommen kann.
Phasen
Analyse
Im Anschluss an die Durchführung der Umfrage werden die Ergebnisse durch den Schulträger schulbezogen und schuljahresscharf ausgewertet sowie in einer geeigneten Form aufbereitet.
Die aufbereiteten Resultate werden dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales im zweiten Quartal 2026 zur Kenntnisnahme und weiteren Beratung vorgelegt.
Im Rahmen dieser Sitzung sollen zudem erste Handlungsschritte zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote dargestellt werden.
Da mit Beginn des Schuljahres 2026/27 der Ganztagsanspruch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe wirksam wird, ist die schrittweise Umsetzung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen.
